Den vollen Regelsatz für behinderte Menschen durchsetzen!
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, haben volljährige behinderte Menschen, die SGB XII-Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen und bei ihren Eltern wohnen, einen Anspruch auf den 100%-Regelsatz. Hier finden Sie ein Muster für einen Widerspruch und einen Überprüfungsantrag (gem. § 44 SGB X), um Leistungen in voller Höhe auch rückwirkend durchzusetzen.
Muster-Wi_§44_Regelleistung100%.rtf
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