Bundessozialgericht: Unionsbürger haben bei tatsächlicher Aufenthaltsverfestigung Anspruch auf Sozialhilfe
Am 3. Dezember 2015 hat das BSG in drei Urteilen Unionsbürger/-innen einen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II beziehungsweise dem dritten Kapitel SGB XII anerkannt. Damit konkretisiert der 4. Senat des BSG die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
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