Altersvorsorgeeinkommen in der Grundsicherung nach dem SGB XII teilweise geschützt
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wird auch das SGB XII geändert: Einkommen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge sind ab 1.1.2018 bis 100 € anrechnungsfrei, darüber bis zur Höhe des halben Eckregelsatzes nur zu 30% anzurechnen.
Bernd Echardt stellt in seinem SOZIALRECHT JUSTAMENT - Praxistipps Februar 2018 die Neuregelungen vor und weist auf die Vorteile und Fallstricke der Gesetzesänderung hin.
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Weisung des BMAS vom 14.11.2017, zur Anwendung der Neuregelung
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