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Energie-Hilfe.org: Bundesweite Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene hoher Energiekosten

Angesichts stark steigender Energiekosten haben Tacheles e.V. und der Paritätische am Montag, den 7.11.2022 die bundesweite Kampagne “Energie-Hilfe”, mit der Menschen über ihre Rechte auf behördliche Übernahme von Energiekosten aufgeklärt werden.

 
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a. Warum diese Kampagne?

Immer mehr Menschen kommen durch Inflation und gestiegene Energiekosten wirtschaftlich ins Trudeln, auch Menschen mit gesicherten Einkünften werden die horrenden Heiz- und Betriebskostenabrechnungen, sowie Energiebevorratungskosten oder auch Stromabrechnungen mit ihrem Einkommen nicht in Gänze zahlen können und haben zumindest einen teilweisen Übernahmeanspruch durch das Jobcenter/Sozialamt. Auch eine Reihe Sozialleistungsbeziehende wie Rentner*innen, Wohngeld- und Kinderzuschlagbeziehende, Auszubildende haben diese Ansprüche auch, nur wissen sie dies nicht.

Zentrale Information für Menschen, die nicht im Leistungsbezug stehen ist, dass sie potenziell Leistungsansprüche haben und das sie ihren Antrag im Monat der Fälligkeit einer Forderung den Übernahmeantrag stellen, erfolgt dieser Antrag zu spät, entfällt der ganz oder teilweise Übernahmeanspruch durch die Behörden.

Hier setzt die “Energie-Hilfe” Kampagne an und beginnt mit einer sehr breiten angelegten Informations- und Aufklärungsarbeit. Eigentlich sind die Sozialleistungsträger selbst zu dieser Information Aufklärung gesetzlich verpflichtet, passieren tut es eher selten. Daher sehen wir uns in dieser Pflicht, denn die Bewältigung dieser Krise, der Zusammenhalt der Gesellschaft kann nur gemeinsam und in Solidarität geschehen. Konkrete Hilfen statt populistischer Scheinlösungen sind gefragt. Dafür wollen wir eine Vorlage liefern und Euch/Sie mit ins Boot nehmen.

b. Das ist eine in die Breite angelegte Mitmachkampagne
Es wurden 100.000 Flyer und 7.500 A2-Plakate gedruckt, die über Sozialeinrichtungen bundesweit verteilt werden sollen. Diese sind über die Webseite abzurufen und werden dann zur bundesweiten Weiterverteilung kostenfrei übersandt. Wir schicken Euch/Ihnen schöne kleine Päckchen mit den Infomaterialien, so dass Ihr/Sie diese in Euren/Ihren Beratungsstellen, Stadtteilzentren, Gewerkschaftsbüros, Jugendzentren, Kindergärten, Kneipen, Kinos, Unis, Stadtbibliotheken, um ein paar Beispiele zu nennen, auslegen und hängen könnt.
Auf der Anforderungsseite können Flyer und Plakate kostenfrei bestellt oder zum Selbstausdrucken heruntergeladen werden: https://www.energie-hilfe.org/infomaterial.html

Dann bitten wir Euch/Sie diese Kampagne in Euren/Ihren Strukturen bekannt zu machen. Mietvereine, Gewerkschaften und Sozialverbände bei Ihren Mitgliedern und in den vielen kleinen und großen Verteilern einzelner Strukturen und Organisationen.
Ihr/Sie seid gefragt. Denn der Zusammenhalt der Gesellschaft kann nur gemeinsam und in Solidarität geschehen.


c. Struktur der Kampagne
Der erste Teil der Kampagne ist die Informationen für Betroffene und richtet sich an fünf große Gruppen: Beziehende von Leistungen der Grundsicherung, Angestellte und Selbstständige, Rentner*innen sowie Beziehende von Arbeitslosengeld oder Krankengeld und Auszubildende, Schüler*innen und Studierende.
Im zweiten Teil gibt es dezidierte Infos für Beratende dieser Gruppen. Diese stehen online, aber auch als Pdf-Dokument zum Download zur Verfügung: Arbeitshilfe-Energiekosten, mit derzeitigem Rechtsstand: 27.10.2022
Infos für Betroffene: https://www.energie-hilfe.org/de/infos-fuer-betroffene.html
Infos für Beratende: https://www.energie-hilfe.org/de/infos-fuer-beratende.html

Auf den Seiten der Infos für die Betroffenen stehen Musteranträge zum Download zur Verfügung.

Da davon auszugehen ist, dass die Behörden versuchen werden Leistungsansprüche abzuwehren, haben wir noch die Rubrik Hinweise zur Rechtsdurchsetzung erstellt, also ein FAQ zu den rechtlichen Problemen und zur Rechtsdurchsetzung, das gibt es hier: https://www.energie-hilfe.org/de/infos-fuer-beratende/hinweise-zur-rechtsdurchsetzung.html


d. Beratung und Support finden

Damit die Betroffenen etwaig nicht alleine dastehen, haben wir eine umfassende Zusammenstellung etwaiger infrage kommender bundesweiter Beratungsstrukturen erstellt. Da diese meistens nur Träger- oder Fachbereich spezifisch gelistet sind, haben wir die überregionalen Beratungsstrukturen zusammengestellt und im Zweifel Hinweise zur Selbstsuche in Suchmaschinen gegeben. Diese Infos gibt es hier: https://www.energie-hilfe.org/de/infos-fuer-betroffene/beratung-finden.html


e. Die Kampagne unterstützen
Auch ist es möglich diese Kampagne als Organisation oder Person des öffentlichen Lebens zu unterstützen. Ein paar Unterstützende gibt es schon. Hier fordern wir zum Mitmachen auf. Zur Unterstützung Seite geht es hier: https://www.energie-hilfe.org/de/ueber-uns.html

Zur Unterstützung bitte das Kontaktformular verwenden: https://www.energie-hilfe.org/de/kontakt.html

f. Tacheles und der Paritätische bieten keine Einzelfallberatung an
Diese Kampagne zu erstellen, war echt viel Arbeit und hat besonders bei Tacheles viele Kapazitäten gekostet. Wir sind leider nicht in der Lage eine bundesweite Einzelfallberatung durchzuführen, das müssen die örtlichen Beratungsstrukturen leisten. Damit sie dies leisten können, haben wir das umfangreiche Berater*innen FAQ erstellt.
Wir bitten daher von Anfragen zu Einzelfallberatungen Abstand zu nehmen.


e. Gegenseitige Information über wesentliche Entwicklungen
Sollte es wesentliche Entwicklungen geben, beispielsweise, ob nicht die Stromkosten oberhalb des Betrages, der dafür im Regelsatz enthalten ist, im Rahmen des Härtefallmehrbedarfes nach § 21, 6 SGB II zu übernehmen ist oder etwaige Nachzahlung bei Studierenden doch zu übernehmen sind, werden wir darüber informieren. Dafür haben wir die Rubrik „News“ auf der Webseite eingerichtet. Genauso wie wir Euch/Sie bitten uns wichtige Informationen mitzuteilen, z.B. welche Weisungen von den Ministerien zu der Kampagne erlassen werden, oder was für Gerichtsentscheidungen erfolgen dazu. Das sind alles wichtige Infos und wir bitten diese zu übersenden. Weisungen können auch per anonymen Upload übersandt werden: https://tacheles-sozialhilfe.de/datei-upload.html

Wir gehen davon aus, dass diese Kampagne einigen Druck bei den Sozialbehörden auslösen wird und sich daraus durchaus noch wichtige Entwicklungen ergeben werden. Wir bleiben dran und werden informieren.

Tacheles Online-Redaktion

Harald Thomé, Katherina Hennig, Florian Schilz 

Harald Thomé, Hrsg, Leitfaden SGB II / SGB XII
Leitfaden Bürgergeld / Sozialhilfe von A-Z - 2023/2024

Der Leitfaden SGB II / SGB XII - Bürgergeld / Sozialhilfe von A-Z ist erschienen.

Der Leitfaden in der 32. Ausgabe ist nun erhältlich. Der Ratgeber beruht auf vielen Jahren Beratungs- und Schulungspraxis
und einem bewährten Konzept, das im Laufe von über 40 Jahren „Leitfadenarbeit“ entwickelt wurde. Er stellt zugleich die Regelungen des Bürgergeldes und der Sozialhilfe nach dem 3. und 4. Kapitel dar. Als einziger umfassender Ratgeber für das SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende) und das SGB XII (Sozialhilfe) ist er für Beratungszwecke und als Nachschlagewerk sowohl für Rechtsanwender*innen, als auch für Leistungsbeziehende ein Standartwerk.

Ausführliche Informationen