Das gehört geschrieben:
Bizarres aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Seit Sommer 2008 sollen Alg II-Behörden
prüfen, ob unter 25jährige „Kinder“ in einer Bedarfsgemeinschaft mit
Unterhaltsleistungen, Kindergeld und dem ggf. zustehenden Wohngeld aus
dem Leistungsbezug herausfallen könnten.
Wenn dem so ist, könnten Eltern
über Eingliederungsvereinbarungen unter Androhung von Sanktionen
gezwungen werden, Wohngeld für die Kinder zu beantragen (§ 12a i.V. mit
§ 15 Abs. 1 Nr. 1 i.V. mit § 31. Abs. 1 Nr. 1 b SGB II). Hartz IV machts möglich.
Das freundliche Ministerium sieht dagegen in seiner Empfehlung vom 05.06.2008 vor, dass die Eltern zu Beantragung von Wohngeld aufzufordern sind und bei Weigerung die Alg II-Behörde selbst den Wohngeldantrag stellen soll (nach § 5 Abs.3 SGB II). Um die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass der Antrag auf Wohngeld tatsächlich bewilligt werden kann, wäre die Leistung fürs Kind erst mal aufzuheben. In seiner Güte weist das Ministerium auf die Möglichkeit hin, die Alg II/Sozialgeld-Leistung vorübergehend als Darlehen zu gewähren, bis Wohngeld bewilligt ist.
Das Wohngeld fürs Kind bringt ihm selbst und seiner "Hartz IV-Familie" zwar in der Regel keinen Cent mehr ein, aber einen Haufen Scherereien und Behördenärger, der künftig mit zwei Ämtern auszutragen ist. Es bringt auch der "öffentlichen Hand" keine finanzielle Ersparnis, dafür einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Die Hartz IV-Behörde spart ein paar Euro ein und hat die offizielle Kinderarmut in ihrem Bezirk reduziert.
Das ist zwar nicht mehr „Hilfe aus einer Hand“, sorgt dafür aber für
ein paar „Hartz IV-Kinder“ weniger und ein paar Leistungskürzungen mehr in der
Statistik. Herr Minister Scholz, Sie verwechseln die Bekämpfung der Kinderarmut mit der Bekämpfung armer Kinder!
- Das Schreiben ist hier dokumentiert: PDF-Datei (214 KB)

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