Unterkunftskosten in NRW: Ministerium trickst zu Lasten der Betroffenen
Seit Januar 2010 gelten in NRW um fünf qm höhere Wohnraumgrößen für angemessene Unterkunftskosten im SGB II und SGB XII. Entgegen eindeutiger Rechtslage und höchstrichterlicher Rechtsprechung versucht das zuständige Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) nun durch falsche Weisungen die Erhöhung auf zwei qm zu drücken. Zu diesem Rechtsbruch der Landesregierung eine Stellungnahme von Rechtsanwalt Holger Gautzsch, vom Mieterverein Dortmund
Die Adresse lautet: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2010/KDU_NRW.aspx

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