Keine Anrechnung von Stromguthaben im SGB XII
Die Bundesregierung widerspricht der Auffassung des BSG (Urteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 35/07 R), wonach ein Stromguthaben nach § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII als Einkommen anzurechnen sei. Das Schreiben des BMAS an die Bremer Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales vom 3.11.2009 ist hier dokumentiert.
Stromguthaben_BMAS_11-2009.pdf
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