Seminar: Energieforderungen
Fortbildung für BeraterInnen und Rechtsanwender
Übernahme von Energieforderungen und Energieschulden nach SGB II und SGB XII
Immer mehr Menschen mit niedrigen Einkommen können Vorauszahlungen an Energieversorger oder Vermieter bzw. etwaige Nachforderungen nicht mehr zahlen. Die Folge: Energieschulden, bei andauerndem Zahlungsverzug die Sperre der Energielieferung.
Das Seminar vermittelt...
...wichtiges Grundlagenwissen für die Übernahme der Energiekosten im Rahmen der Leistungen nach SGB II und SGB XII. Es behandelt, wie Energiekosten in ihre Bestandteile aufgeschlüsselt werden und welche Anteile im Rahmen der Unterkunftskosten durch den Sozialleistungsträger zu übernehmen sind. Außerdem wird dargelegt, wann Energieforderungen als Zuschuss oder als Darlehen zu übernehmen sind und in welcher Höhe solche Darlehen aufgerechnet werden dürfen. Die Fortbildung thematisiert zudem, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Rechtsnormen Energieschulden im Rahmen der „Wohnraumsicherung“ zu übernehmen sind und wann die Voraussetzungen für eine Energiesperre oder Kündigung des Versorgungsvertrages vorliegen.
Zielsetzung
SeminarteilnehmerInnen sollen in die Lage versetzt werden, Energieforderungen zu prüfen und Ratsuchenden Möglichkeiten aufzeigen, Überschuldung und Energiesperren abzuwenden. Vorrangig geht es darum, einkommensschwache Haushalte auf bestehende Rechtsansprüche nach SGB II oder SGB XII hinzuweisen und diese zu realisieren.
Teilnehmerkreis
BeraterInnen der Sozialberatung, Schuldnerberatung und sachverwandter sozialer Dienste sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte
Folien zum Seminar "Energieforderungen"
Handout herunterladen als PDF-Datei (213 KB), Stand: Juli 2009
Modalitäten
Dieses Seminar biete ich als „Inhouse-Veranstaltung“ auf Anfrage an. Ein Handout für TeilnehmerInnen wird im Vorfeld bereitgestellt. Bei der Gestaltung des Seminars können die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe besonders gewichtet werden. Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung, diese entspricht den Erfordernissen nach § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz und § 15 Fachanwaltsordnung. Die Fortbildung umfasst 6 Zeitstunden.
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Neuauflage des „Standardwerks für Arbeitslosengeld II Empfänger” (Spiegel 43/2005) vom Oktober 2008.