Seminar: Energieforderungen
Fortbildungsseminar für BeraterInnen und Rechtsanwender - Diese eintägige Fortbildung biete ich als „Inhouse-Veranstaltung“ an.
Übernahme von Energieforderungen und Energieschulden nach SGB II und SGB XII
Immer mehr Menschen mit niedrigen Einkommen können Vorauszahlungen an Energieversorger oder Vermieter bzw. etwaige Nachforderungen nicht mehr zahlen. Die Folge: Energieschulden, bei andauerndem Zahlungsverzug die Sperre der Energielieferung.
Das Seminar vermittelt...
...wichtiges Grundlagenwissen für die Übernahme der Energiekosten im Rahmen der Leistungen nach SGB II und SGB XII. Es behandelt, wie Energiekosten in ihre Bestandteile aufgeschlüsselt werden und welche Anteile im Rahmen der Unterkunftskosten durch den Sozialleistungsträger zu übernehmen sind. Auch die Neuregelung der Warmwasserkosten durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz 2011 wirft in der Praxis etliche Probleme auf, die hier thematisiert werden.
Außerdem wird dargelegt, wann Energieforderungen als Zuschuss oder als Darlehen zu übernehmen sind und in welcher Höhe solche Darlehen aufgerechnet werden dürfen. Die Fortbildung thematisiert zudem, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Rechtsnormen Energieschulden im Rahmen der „Wohnraumsicherung“ zu übernehmen sind und wann die Voraussetzungen für eine Energiesperre oder Kündigung des Versorgungsvertrages vorliegen.
Zielsetzung
SeminarteilnehmerInnen sollen in die Lage versetzt werden, Energieforderungen zu prüfen und Ratsuchenden Möglichkeiten aufzeigen, Überschuldung und Energiesperren abzuwenden. Vorrangig geht es darum, einkommensschwache Haushalte auf bestehende Rechtsansprüche nach SGB II oder SGB XII hinzuweisen und diese zu realisieren.
Teilnehmerkreis
BeraterInnen der Sozialberatung, Schuldnerberatung und sachverwandter sozialer Dienste sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte
Modalitäten
Ein Seminarskript wird vor Beginn der Veranstaltung für die TeilnehmerInnen bereitgestellt. Bei der Gestaltung des Seminars können die Bedürfnisse der Zielgruppe gewichtet werden.
Zertifizierung
Die Fortbildung umfasst 6 Zeitstunden. Die TeilnehmerInnen erhalten auf Wunsch nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese entspricht den Erfordernissen nach § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz und § 15 Fachanwaltsordnung.
Haben Sie Interesse oder Rückfragen?
Sprechen Sie mich an oder schreiben Sie mir:
Frank Jäger (Mitarbeiter von Tacheles e.V., Referent für Sozialrecht und -politik)
Höchsten 70, 42105 Wuppertal
Telefon: 0202 - 2 57 11 94 Fax:0202 - 94 67 73 00
Email: kontakt(at)frank-jaeger.info
Internet: www.frank-jaeger.info
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Die grundlegend überarbeitete 26. Auflage des bekannten „Standardwerks für Arbeitslosengeld II-Empfänger"
(Spiegel 43/2005) ist erschienen. In 123 Stichworten auf 536 Seiten bietet dieser Leitfaden umfassendes
Wissen für Rechtsdurchsetzung und Beratungspraxis.
