Fachseminar: Unterkunftskosten nach dem SGB II und SGB XII
Dieses eintägige Fachseminar biete ich am 11. Juni in Frankfurt/Main und als "Inhouse-Fortbildung" an
Kosten für Unterkunft und Heizung - Wohnraumsicherung
Die Sicherung der Wohnung ist von existenzieller Bedeutung. Aus diesem Grund birgt die Übernahme der Unterkunfts- und Heizkosten durch den Leistungsträger und die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Wohnraums in der Praxis ein erhebliches Konfliktpotential.
Im Rahmen des Tageseminars gebe ich einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22 a SGB II und den Fragen, die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung sowie wesentlicher Fragen aus der Sozialberatung wird die Gewährungspraxis der Träger einem kritischen Blick unterworfen. Die Teilnehmer/innen erhalten neben dem Grundwissen wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbezieher/innen durchzusetzen.
Seminarinhalte:
- Begriffbestimmung: Leistungen für Unterkunft – was gehört dazu?
- Was sind angemessene Unterkunftskosten? Produkttheorie und schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Höchstmiete; Verfügbarkeit von Wohnungen; angemessene Wohnungsgröße bei Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und WG
- Übernahme der Nebenkosten, Heizkosten und Kosten für Warmwasserbereitung; Anrechnung von Guthaben oder Übernahme von Nachzahlungen nach der Jahresverbrauchsabrechnung
- Gründe für einen Umzug und Kostensenkungsverfahren durch den Träger; Welche Kosten sind im Zusammenhang mit dem Wohnungswechsel zu übernehmen? Wer ist zuständig? Exkurs: Erstausstattungsbedarf
- Direktzahlung an Vermieter und Energieversorger; Kostenersatzpflicht der Behörde bei Verfahrensfehlern
- Besonderheiten bei Wohneigentum; Verwertung von Immobilienvermögen; Darlehensweise Erbringung von SGB II-Leistungen; Instandhaltung und Reparaturen
- Vermögenseinsatz bei Darlehen und Aufrechnungsbefugnis (Kaution, Wohnraumsicherung, Darlehen aufgrund von Reparaturen/Instandhaltung),
- Kommunales Satzungsrecht nach § 22 a SGB II: aktuelle Entwicklung der Landesgesetzgebung, Pauschalierung, Angemessenheit nach der Bruttowarmmiete; Festlegung anderer Obergrenzen
- Wohnraumsicherung: Übernahme von Miet- und Energieschulden
Zielgruppe: Sozialberater/innen, Berater/innen und Mitarbeiter/innen sozialer Dienste und sozialer Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte
Benötigte Arbeitsmittel: SGB II, SGB XII, in Auszügen: SGB I, SGB IX, SGB X, ggf. Sozialgerichtsgesetz (SGG). Alle relevanten Gesetzestexte finden Sie im aktuellen und preiswerten Gesetzesband von dtv: „SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuche und SGB XII – Sozialhilfe“ (7. Auflage, 2011).
Die Teilnehmenden bekommen ein umfassendes Seminarskript zur Verfügung gestellt.
Zertifizierung: Die Fortbildung umfasst 6 Zeitstunden. Die Teilnehmer/innen erhalten eine Teilnahmebestätigung, diese entspricht den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz und des § 15 Fachanwaltsordnung.
Außerdem biete ich das Fachseminar Unterkunftskosten nach SGB II und SGB XII als „Inhouse-Fortbildung“ bundesweit auf Anfrage an. Seminarunterlagen für die Teilnehmer/innen werden im Vorfeld bereitgestellt. Bei der Gestaltung des Seminars können die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe besonders gewichtet werden.
Seminarleitung: Frank Jäger
Termine für das Fachseminar Unterkunftskosten nach dem SGB II und SGB XII
Kosten für Unterkunft und Heizung – Wohnraumsicherung
Montag, 11. Juni 2012 in Frankfurt Main
- Wann: 10:00 bis 17:00 Uhr
- Kosten: 90 Euro inkl. USt (ohne Verpflegung)
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- Teilnahmebedingungen als PDF-Datei herunterladen

Die grundlegend überarbeitete 26. Auflage des bekannten „Standardwerks für Arbeitslosengeld II-Empfänger"
(Spiegel 43/2005) ist erschienen. In 123 Stichworten auf 536 Seiten bietet dieser Leitfaden umfassendes
Wissen für Rechtsdurchsetzung und Beratungspraxis.
